Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Werbeauftrag
Werbeauftrag ist der Vertrag zwischen der Ecotektur Verlag UG (nachfolgend „Verlag“) und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/oder im Internet zum Zwecke der Verbreitung. Für jeden Werbeauftrag und Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste des Verlags, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen.

2. Beilagen/Rubrikmärkte
Diese AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Diese werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage eines Musters angenommen.

3. Vertragsschluss
Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder elektronisch aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verlags zustande, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarung zwischen Verlag und Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Bei telefonischer Beauftragung wird eine Auftragsbestätigung nur auf ausdrücklichen Wunsch hin erteilt. Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht nicht, da die vorliegenden Leistungen auf einer individuellen Auswahl sowie auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittene Leistungen darstellen.

4. Ablehnung von Aufträgen
Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten.

5. Abschluss
Abschluss ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel unter Beachtung der von dem Verlag angebotenen Rabattstaffeln, wobei die einzelnen rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge jeweils erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Abrufs zustande kommen. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage oder sonstiges Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung der für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen. Ist kein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. Ein Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Die zahlen- und mengenmäßige Einbeziehung in einen Abschluss, für die der Tarif keinen Nachlass vorsieht, ist nicht möglich.


6. Anzeigenschluss/Erscheinungstermin
Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschluss- und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, diese kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen.

7. Platzierung von Anzeigen
Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Publikation veröffentlicht, wenn dies schriftlich oder in Textform ausdrücklich vereinbart wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine eindeutige Platzierung vereinbart ist, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Sollte eine Anzeige innerhalb einer bestellten Ausgabe nicht platziert werden können, kann der Verlag diese Anzeige zum gleichen Preis in einer Ausgabe mit gleichem oder größerem Verbreitungsgebiet veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn es für die Bestellung einer bestimmten Ausgabe einen objektiv nachvollziehbaren, dem Verlag bekannten Grund gab (z.B. im Falle einer Anzeige für ein örtlich begrenztes Angebot).

8. Kündigung von Aufträgen
Anzeigenaufträge können nur schriftlich oder in Textform gekündigt werden. Die Kündigung eines Anzeigenauftrages ist bis zum ursprünglichen Anzeigenschluss möglich. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Im Übrigen kann der Verlag die Erstattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

9. Farbanzeigen
Wird bei der Anlage von Farbanzeigen auftragsgemäß auf eine Grundfarbe verzichtet, wird der Preis nicht reduziert. Farbreklamationen sind innerhalb von sieben Tagen nach Belegzugang geltend zu machen, da es aufgrund von Alterungsprozessen zu Farbverschiebungen kommt.

10. Druckunterlagen
Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen, die mit offenen Dateien (z.B. unter InDesign, QuarkXPress, Corel Draw gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Druckunterlagen werden nur auf schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlags über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige. Die Darstellung von QR-Codes (Quick Response-Codes) in Anzeigen muss im schwarz/weiß-Modus erfolgen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren löscht der Verlag, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen.

11. Abdruckhöhe von Anzeigen
Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe gemäß Auftrag ab, gilt das Maß der abgedruckten Anzeige. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet.

12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen
Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen. Textteilanzeigen (Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen) müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. Sind sie aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar, werden sie als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

13. Haftung für den Inhalt der Anzeige
Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der Verlag (z.B. durch gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer Gegendarstellung o.Ä. verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.

14. Probeabzüge
Probeabzüge werden erst ab einer Größe von 50 Anzeigenmillimetern und nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt Korrekturen, die ihm innerhalb der von ihm gesetzten Fristen mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der korrigierten Probeabzüge.

15. Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert auf Wunsch mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg in Kopie. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Originalbelege werden nur gegen Berechnung geliefert. Komplette Belegexemplare liefert der Verlag auf Anfrage nur ab viertelseitigen Anzeigen.

16. Chiffreanzeigen
Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden bis vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige zur Abholung bereitgehalten bzw. dem Auftraggeber auf normalem Postwege zugesandt (auch wenn es sich um Express- oder Einschreibesendungen handelt) bzw. im Falle von E-Mails als elektronische Post weitergeleitet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Zuschriften vernichtet. Zuschriften mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm oder einem größeren Format als DIN A4 sowie Waren-, Bücher-, Katalog- und Werbesendungen sowie Päckchen/Pakete sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nur zur Abholung aufbewahrt. Der Verlag behält sich vor, offensichtlich gewerbliche Offerten nicht weiterzuleiten, wenn keine ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers zur Weiterleitung erteilt wird. Der Auftraggeber kann den Verlag berechtigen, Zuschriften an Stelle und im erklärten Einverständnis des Auftraggebers zu öffnen.

17. Zahlung
Anzeigenrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Die sog. PreNotificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt. Die Bezahlung kann per Kreditkarte (Eurocard/ MasterCard, VISA, American Express), per Überweisung oder im Lastschriftverfahren erfolgen. Die grundsätzliche Akzeptanz der jeweiligen Bezahlmöglichkeiten ist der jeweiligen Webseite bzw. dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Im Falle einer Rückbelastung (Kreditkartenbelastung, Lastschrifteinzug etc.) aufgrund falsch mitgeteilter Angaben oder mangels Deckung, ist der Verlag berechtigt, eine Rückbelastungspauschale zu verlangen. Im Falle der Rücklastschrift beträgt die Pauschale bis zu 35 EUR pro Buchung, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Verlag durch die Rückbelastung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Sofern eine Kreditkartenbelastung nicht direkt vom Verlag vorgenommen wird, kann diese durch einen vom Verlag beauftragten Bezahldienstleister erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei telefonischer Auftragsannahme werden Aufträge von Auftraggebern ohne Abschluss (s. Punkt 5) mittels SEPA Lastschriftverfahren abgewickelt; die Abbuchung erfolgt einen Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Fehlerhafte Anzeigenrechnungen können innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten sind.

18. Elektronischer Rechnungsversand
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden und erteilt dem Verlag entsprechend den Auftrag für die elektronische Zusendung der Rechnungen an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Auftraggeber hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per Email durch den Verlag ordnungsgemäß an die vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte, elektronische Antwortschreiben an den Verlag (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Auftraggeber hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig dem Verlag mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen des Verlags an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Auftraggeber eine Änderung seiner E-Mail-Adresse dem Verlag nicht bekannt gegeben hat. Der Verlag haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Auftraggeber trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte. WIDERRUF: Der Auftraggeber kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung beim Verlag erhält der Auftraggeber Rechnungen zukünftig postalisch an die dem Verlag zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt. Der Verlag behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die dem Verlag zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen. ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE ZUSENDUNG DER RECHNUNG PER E-MAIL: Eine Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail wird dem Auftraggeber im Wege der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail innerhalb dieser Frist nicht gemäß dem voran gegangenen Punkt „WIDERRUF“ widerruft. Der Verlag wird den Auftraggeber auf Änderung der Geschäftsbedingungen, die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

19. Anzeigenaufträge aus dem Ausland
Bei Ländern mit Auslandsvertretung des Verlags erfolgt die Zahlung und Abwicklung nach den Geschäftsbedingungen dieser Auslandsvertretung. Bei Ländern ohne Auslandsvertretung ist Vorauszahlung erforderlich, bevorzugt über Kreditkarte (Euro/ Mastercard, American Express oder Visacard). Ein ausländischer Kunde muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) oder seinen Unternehmernachweis oder seine Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer zusammen mit dem Werbeauftrag vorlegen. Ist der Werbeauftrag nicht mehrwertsteuerpflichtig, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.

20. Satzkosten
Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Filme oder Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.

21. Abweichende Preise
Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven sowie für Anzeigen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen.

22. Gemeinschaftseintrag
Der Gemeinschaftseintrag wird nur für direkt geschaltete Anzeigen von Firmen, die mit den beteiligten Architekturbüros verbunden sind, entgegengenommen.

23. Gewährleistung
Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen Kaufleute spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige reklamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation, kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige verlangen (Nacherfüllung). Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren zwölf Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.

24. Haftung
Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Schadenersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlags nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten gegen den Verlag verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

25. Wegfall der Haftung
Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB der Preisliste nicht beachtet. Der Auftraggeber haftet dafür, dass übermittelte Dateien frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich Ersatzansprüche vor, wenn die Viren Schäden verursachen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei.

26. Werbeagenturen
Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf Lokal- und Privatpreise gewährt und fällt nur bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

27. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags/dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist Frankfurt. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Frankfurt. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.

31. Datenschutz
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Im Rahmen der Auftragsabwicklung bedient sich der Verlag auch der Hilfe externer Dienstleistungsunternehmer. Deren Mitarbeiter unterliegen selbstverständlich den gleichen strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Verlages. Ihre freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben von uns und den Unternehmen der Süddeutscher Verlag Mediengruppe sowie unseren beauftragten Dienstleistern für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um Sie über gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für Sie von hohem Interesse sein können, es sei denn, Sie haben bereits Widerspruch eingelegt. Sollten Sie dies jedoch nicht wünschen, können Sie uns den Widerruf jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse mitteilen:

Ecotektur Verlag UG Pfungststraße 6, 60314 Frankfurt

Telefax: +496241/213195

Stand: 18.08.2021

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